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Es gibt zahlreiche interessante Gestaltungsmöglichkeiten für Ferienimmobilien in Frankreich. Ein in Frankreich gelegener Grundbesitz kann nach dem französischen Güterrecht gekauft werden. Wenn im Ehevertrag die richtige Gütergemeinschaft eingetragen wurde und eine Zuweisung der französischen Ferienimmobilie an den Überlebenden vereinbart wird kann dies günstig sein. Dies sollte auf jeden Fall auch im modernen Erbrecht heute mit einem Anwalt vereinbart werden, damit es rechtssicher ist. Zur Vorbeugung vor der Nachlassspaltung aufgrund des deutsch- französischen Bezugs kann man einen in Frankreich ansässigen Grundbesitz in eine Gesellschaft geben. Hierbei ist unerheblich ob dies vor oder nach der Badrenovierung geschieht. Die Zusammenhänge zum günstigen Vererben eines beweglichen Vermögens kann Ihnen ein versierter Anwalt erklären. Diese Regelung ist ganz besonders für den deutschen Erblasser mit Ferienimmobilien in Frankreich ein Gewinn.

Besteuerung der Ferienimmobilie in Frankreich oder Deutschland? Die Errechnung und Bezahlung der Erbschaftssteuer in Frankreich erfolgt normalerweise über einen Notar. Die Abgabefrist beträgt in Frankreich 6 Monate und verlängert sich auf ein ganzes Jahr, wenn der Wohnsitz des Erblassers sich im Ausland befand. Ein Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und Frankreich existiert derzeit noch nicht. Ein solches Abkommen soll vermeiden, dass in beiden Staaten doppelt besteuert wird. Das französische Erbschafts- Steuerrecht unterscheidet zwischen einer beschränkten und unbeschränkten Steuerpflicht. Auch im französischen Steuerrecht gibt es die Regelung der Steuerfreibeträge. Der Steuersatz wird zwischen 5 % und 40 % berechnet. Der Höchste Steuersatz ist in Frankreich eingefroren bei maximal 1.700.000 EURO. Dies ist keine Rechtsberatung, um rechtssichere Informationen zu erhalten konsultieren Sie bitte einen Anwalt.

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